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Alle 2 Jahre müssen Flüssiggasanlagen in Booten, Sportbooten und Yachten geprüft werden!
Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen (G 608) erhalten Sie eine Prüfplakette für Ihr Boot oder Ihre Yacht und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung für die wiederkehrende Prüfung (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb von Flüssiggasanlagen in Booten, Sportbooten und Yachten.

Eine Gasprüfung nach G608 alle 2 Jahre ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber auch bei Booten gibt es gute Gründe, die Gasprüfung alle 2 Jahre durchführen zu lassen:
Vor allem sind Sie für die Sicherheit der Gasanlage an Bord verantwortlich.
Gegenüber der Versicherung: Eine gültige G 608-Prüfbescheinigung dient insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggasanlage dokumentiert.
Es gibt Staaten/Bundesländer, die in ihrer Schifffahrtsordnung festlegen, dass eine gültige Prüfbescheinigung Voraussetzung für die Zulassung zum Befahren des Gewässers ist.

Lassen Sie daher – auch in Ihrem eigenen Interesse – alle 2 Jahre eine Gasprüfung nach G608 durchführen!

Wir führen im Jahr mehrmals Sammelprüfung der Gasanlagen durch eine Prüfer, den wir bestellen in der Marina durch.

Termine bitte in der Terminsektion unserer Webseite nachschauen

Kosten:
Abhängig von der Entfernung ab mind. 3 bis 10 Prüfobjekten ohne Berechnung der Fahrtkosten.